Honorare und Krankenkassenerstattungen

Wieviel darf Gesundheit kosten und was sind Sie sich Wert?

Gesundheit, Wohlbefinden und Vitalität sind gewissermaßen das Herz unserer Lebensqualität. Wenn Sie die Hilfe der hier angebotenen Behandlungsmethoden nutzen möchten, dann zeigen Sie, dass Sie bereit sind, in die Erhaltung Ihrer Gesundheit langfristig zu investieren. Wir honorieren Ihre Bereitschaft mit fairen Preisen, die sich beispielsweise nach den niedrigen Richtsätzen orientieren, die die Krankenkassen für mögliche Erstattungen zugrunde legen. Diese Richtsätze liegen gewöhnlich weit unter dem was ansonsten in der Gesundheitsbranche üblich ist.

Wir stellen Ihnen für jede Therapieeinheit bzw. für jeden Therapiezyklus eine ordentliche Rechnung aus. Der darauf ausgewiesene Rechnungsbetrag ist Umsatzsteuerfrei. Diese Rechnung können Sie anschließend ggf. bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung vorlegen. Unter „Kostenerstattungen durch die Krankenkassen“ können Sie diesbezüglich eine Orientierung finden.

Die Rechnungserstellung erfolgt aber, unabhängig einer möglichen Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Alle von uns in Rechnung gestellten Leistungen müssen daher grundsätzlich vom Patienten selbst gezahlt werden. Im Bereich Honorare finden Sie die Preise zu den angebotenen Leistungen. Die Preise können je nach Aufwand variieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.

Praxis Henning Lührs

Honorare & Abrechnungen

Krankenkassen- Abrechnungen

Unsere Informationen zur Kostenerstattung durch Krankenkassen

Praxis Honorare

Wir richten uns bei der Preisgestaltung nach den üblichen Honoraren in Deutschland

Sonstiges

Wie kann ich bezahlen, oder was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

KOSTENERSTATTUNG DER KRANKENKASSEN

Über mich

Kunsttherapie - Informationen für die Krankenkassen

Dateigröße: 5 MB

Heileurythmie - Informationen für die Krankenkassen

Dateigröße: 1 MB

ANTHROPOSOPHISCHE THERAPIEN, HEILEURYTHMIE, KUNSTTHERAPIE

Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Heilmittel der Anthroposophischen Medizin nicht ausgeschlossen. Daher erstatten manche gesetzliche und private Krankenkassen (z.B. AOK, Barmer, Securvita, Hanseatische, Bahn BKK) sowie Zusatzversicherungen (z.B. Barmenia, Gothar, R+V) die Kosten für Anthroposophische Therapien, wie Heileurythmie und Kunsttherapie ganz oder teilweise. Denn laut §2 SGB V sind Heilmittel der „Besonderen Therapierichtungen“ aus dem Leistungskatalog der GKV nicht ausgeschlossen. Das Bundessozialgericht bestätigte mit seinem Urteil vom 22.03.2005 (Az:B1 A 1/03), dass es gesetzlichen Krankenversicherungen erlaubt ist, die Kosten für im Rahmen der Anthroposophischen Medizin erbrachten Leistungen zu übernehmen. Das bedeutet, dass selbst dann, wenn anthroposophische Therapien nicht ausdrücklich in der Satzung einer Krankenkasse aufgeführt werden, man über die Kostenübernahme verhandeln kann. Legen Sie ihrer Krankenkasse hierfür unser Informationsblatt vor (Das Informationsblatt steht Ihnen links zum Download zur Verfügung)

Im Hufland- Leistungsverzeichnis ist die Heileurythmie und anthroposophische Kunsttherapie analog der GOÄ-Ziffern 870 und 871 als ambulante und stationäre Leistung aufgeführt.

Voraussetzung zur möglichen Kostenübernahme von den Krankenkassen ist zunächst eine Verordnung oder Empfehlung eines Arztes (grünes, blaues oder rotes Rezept). Eine solche Verordnung oder ärztliche Empfehlung umfasst in der Regel 6 oder 10 Therapieeinheiten.            Sie muss zur Erstattung Ihrer Kosten nach Ende des Therapiezyklusses, zusammen mit der Rechnung, bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Behandlungen ohne ärztliche Verordnung können im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention zwar auch ganz oder teilweise von den Krankenkassen übernommen werden, dieses geschieht aber zumeist nur bis zu einer Jahreshöchstgrenze. Bei den gesetzlichen Krankenkassen liegt diese beispielsweise bei 224 Euro pro Kalenderjahr (Securvita BKK).

Alternative Therapieverfahren, Reiki, Energiearbeit

Die Kosten für gesundheitsfördernde oder präventive Behandlungen aus dem Bereich der sanften Medizin, erstatten manche Krankenkassen und Zusatzversicherungen ganz oder teilweise bis zu einer bestimmten Jahreshöchstgrenze.

Als qualifizierter und registrierter Reikitherapeut übernimmt beispielsweise die gesetzliche Securvita Krankenkasse 100% meiner Behandlungskosten, bis zu 200 Euro pro Jahr (Stand 2021). Die Rechnung muss nach der Behandlung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Informieren Sie sich am Besten im Vorab bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung für die Kostenübernahme oder Bezuschussung von gesundheitsfördernden Maßnahmen oder Präventivbehandlungen. 

Beratungen

Psychologische Beratung, Lebensberatung, Spirituelle Beratung, Pädagogische Beratungen

In den förderfähigen Kassenleistungen der Anthroposophischen Therapien wie Heileurythmie und Kunsttherapie (siehe Kostenübernahme Anthroposophische Therapien) wird grundsätzlich neben der körperlichen, auch die psychische und seelisch-geistige Konstitution der Patienten berücksichtigt und angeschaut. Wenn jedoch ausschließlich eine Beratung gewünscht wird, ohne den Einbezug einer Therapie, muss davon ausgegangen werden, dass diese nicht ohne Weiteres von den Krankassen übernommen wird. Unabhängig davon, ob die Beratung oder das Coaching psychischer, seelischer, spiritueller, beruflicher, partnerschaftlicher oder familiär-sozialer Natur ist, handelt es sich hier in der Regel um eine Selbstzahlerleistung.

Dieser finanzielle Nachteil relativiert sich ggf. aber dadurch, dass jegliche Sitzungsinhalte wie  Behandlungsverfahren, Fortschritte und Ergebnisse ausschließlich zwischen Patient und Berater/Coach bleiben. Aufgrund der gesetzlichen Schweigepflicht des Behandelnden, kann sich der Patient hier sicher sein, dass keinerlei Informationen nach Außen dringen bzw. in den Datenbanken der Krankenkassen auftauchen und gespeichert werden.

Programme / Kurse

Ganzheitliche Anthroposophische Präventionskurse werden von einigen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen. Eine ärztliche Verordnung ist hierfür gewöhnlich nicht nötig. Allerdings zahlen die Krankenkassen nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze

Gleiches gilt für gesundheitsfördernde Präventionskurse aus der sanften Medizin. Zu diesen gehören zum Beispiel meine Leistungen als registrierter Reikitherapeut. Hier liegt der Jahreshöchstbetrag mitunter etwas niedriger (Securvita BKK 200 Euro pro Kalenderjahr).

Heilpädagoische Förderarbeit

Die Heilpädagogische Förderarbeit kann ggf. im Rahmen der Anthroposophischen Therapien Heileurythmie und Kunsttherapie von einigen Krankenkassen oder Zusatzversicherungen erstattet werden. Weitere Informationen finden Sie unter den Bereich Kostenerstattungen für Anthroposophische Therapien .

 

Alle Angaben zu Kostenerstattungen durch die Krankenkassen sind ohne Gewähr. 

Honorare

Heileurythmie | Kunsttherapie | Psychologische Beratung | Spirituelle Beratung | Lebensberatung & Coaching | Pädagogische Beratung | Heilpädagogische Förderarbeit | REIKI | Meditation

Gemäß §4 Nr. 14 und §19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer

Honorare bei Kunsttherapie

Die Preisgestaltung der einzelnen Therapieeinheiten richtet sich nach dem allgemein üblichen Mindestsatz für Kunsttherapie in Deutschland:
Die Honorare verstehen sich inklusive Materialien, sowie der Vorbereitung und Nachbereitung des künstlerischen und therapeutischen Prozesses.

telefonische Erstberatung

kostenlos

60 Minuten

70,00 €

90 Minuten

95,00 €

Honorare bei Heileurythmie

Die Preisgestaltung der einzelnen Therapieeinheiten orientiert sich an dem einfachen Richtsatz des Berufverbands für Heileurythmie (BVHE) in Deutschland:

telefonische Erstberatung

kostenlos

45 Minuten

(30 + 15)

50,00 €

30 Minuten Behandlung

+ 15 Minuten Nach-Klang

60 Minuten

(45 + 15)

75,00 €

45 Minuten Behandlung

+ 15 Minuten Nach-Klang

75 Minuten

(60 + 15)

100,00 €

60 Minuten Behandlung

+ 15 Minuten Nach-Klang

Psychologische Beratung

Das Honorar für Psychologische Beratung richtet sich nach den allgemein üblichen Mindestsatz in Deutschland:

telefonische Erstberatung

kostenlos

60 Minuten

69,00 €

pro Person

89,00 €

Paare und Familien etc.

90 Minuten

99,00 €

pro Person

109,00 €

Paare und Familien etc.

Spirituelle Beratung

Spirituelle Beratung kann eine komplexe und tiefgreifende Angelegenheit sein. Das Honorar hat eher einen symbolischen Wert und beinhaltet zumeist eine intensive Nacharbeit des Beraters. Manche Ratschläge werden erst Tage nach dem Termin mitgeteilt.

telefonische Erstberatung

kostenlos

60 Minuten

72,00 €

90 Minuten

100,00 €

Lebensberatung & Coaching

Das Honorar für Lebensberatung und Coaching richtet sich nach den allgemein üblichen Mindestsatz in Deutschland:

telefonische Erstberatung

kostenlos

60 Minuten

69,00 €

90 Minuten

99,00 €

Pädagogische Beratung

Schüler- und Elternberatung

telefonische Erstberatung

kostenlos

60 Minuten

69,00 €

pro Person

79,00 €

Eltern / Sorgeberechtigte

89,00 €

Eltern mit Kind

90 Minuten

99,00 €

pro Person

109,00 €

Eltern / Sorgeberechtigte

119,00 €

Eltern mit Kind

Heilpädagogische Förderarbeit

Die Preisgestaltung der einzelnen Fördereinheiten richtet sich nach dem allgemein üblichen Honorar in Deutschland:

Die Honorare verstehen sich inklusive Vorbereitung und Nachbereitung von  künstlerischen und therapeutischen Prozessen.

telefonische Erstberatung

kostenlos

60 Minuten

70,00 €

Kind mit Elternteil

90 Minuten

95,00 €

Kind mit Elternteil

Alternative Therapieverfahren REIKI

Die Preisgestaltung der einzelnen Behandlungen richtet sich nach den allgemein üblichen Mindestsätzen in Deutschland:

telefonische Erstberatung

kostenlos

40 Minuten

45,00 €

inklusive 10 Minuten Nach-Ruhe

60 Minuten

72,00 €

inklusive 10 Minuten Nach-Ruhe

Meditation

Der Gruppentarif ist buchbar ab einer Größe von 8 Personen.

telefonische Erstberatung

kostenlos

60 Minuten

69,00 €

pro Person

10,00 €

p.P. im Gruppentarif

90 Minuten

95,00 €

pro Person

12,00 €

p.P. im Gruppentarif

Sonstiges

Nicht Wahrnehmung von Terminen

Jedem kann etwas dazwischen kommen. In solchen Fällen sagen Sie Termine bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen ohne uns rechtzeitig darüber zu unterrichten, behalten wir uns vor eine Ausfallpauschale in Höhe von 50% des ansonsten veranschlagten Honorars in Rechnung zu stellen.

Rechnung

Wir stellen Ihnen für jede Therapieeinheit bzw. für jeden Therapiezyklus, sowie für Beratungen und Meditationen, eine ordentliche Rechnung aus. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist Umsatzsteuerfrei.

ZAHLUNGSWEISE

Neben Barzahlung und Banküberweisung akzeptieren wir alle gängigen Bezahlmethoden